Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz informiert darüber, dass die Gemeinde auf der vorgenannten gesetzlichen Grundlage verpflichtet ist, zu prüfen, ob ein Lärmminderungsplan aufzustellen ist.
Zu diesem Zwecke wurde ein Argumentationspapier erarbeitet, welches hier und in der Gemeinde Bad Klosterlausnitz, Rathaus Markt 3 während der Sprechzeiten eingesehen werden kann.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie unter http://bit.ly/Lärmkartierung veröffentlicht.

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Auch für die Gemeinden Bobeck, Schlöben, Serba, Waldeck und Weißenborn ist zu prüfen, inwieweit Lärmminderungspläne aufzustellen sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie durchgeführten Lärmkartierung (siehe o. g. Link zur Lärmkartierung) kommen die Gemeinden zu dem Ergebnis, dass ein Lärmminderungsplan nicht aufzustellen ist.  Die Pegel überschreiten die vom Umweltbundesamt empfohlenen Werte (L DEN> 65 dB (A), L Night > 55 dB(A)) nicht.

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