Im Januar 2023 erfolgten durch die Gemeinde Bad Klosterlausnitz in der Bahnhofsstraße und Köstritzer Straße Baumschnittmaßnahmen an den vorhandenen Kopflinden.
Bei diesen Pflegemaßnahmen wurde festgestellt, dass die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gegeben ist.
Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz als Straßenbaulastträger der Nebenanlagen ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Nach eingehender Untersuchung des Sachverständigenbüros für Baumkontrolle und Baumgutachten „Die Baumprüfer“wird entsprechend vorliegendem Gutachten die Entnahme der Kopflinden notwendig.
Die Baumallee in der Bahnhofstraße ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und des Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) geschützt.
Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz beantragte daher bei der Unteren Naturschutzbehörde / Umweltamt des Landratsamtes (Saale-Holzland-Kreis) die Eingriffsgenehmigung nach § 17 Abs. 3 BNatschG für die notwendige Sicherungsfällung der Bäume in der Bahnhofstraße. Diese Eingriffsgenehmigung liegt vor.
Die Fällung der Kopflinden erfolgt im Januar/Februar 2025. Hierfür ist eine Vollsperrung der Bahnhofstraße von ca. einer Woche erforderlich.
2025 ist die Erneuerung der Nebenanlagen/Gehwege im Bereich der Bahnhofstraße als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, geplant.
Vorgesehen sind die Demontage der Elt-Freileitung und Verlegung von Elt-Niederspannungs- und Mittelspannungsleitungen in die Erde incl. der Herstellung der Hausanschlüsse sowie die Erneuerung der Gehwege und die Neupflanzung einer Baumallee.
Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden im Herbst 2025 44 Stück schmalkronige Winter-Linden mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm und einem Kronenansatz bei 230 cm gepflanzt.
Ziel ist es, eine Baumallee in der Bahnhofstraße für die Zukunft zu pflanzen und damit langfristig zu sichern. Hierfür sind umfangreiche Arbeiten im unterirdischen Bauraum erforderlich um ein gesundes Wachstum sowie den langfristigen Erhalt des Lebensraumes der Bäume zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen erhalten betroffene Grundstückseigentümer im 1. Quartal 2025.