In Vorbereitung und Durchführung der Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Saale-Holzland-Kreis wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind, gesucht.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Dies ist nicht zwingend an bestimmte pädagogische Berufsgruppen gebunden. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts vertraut machen.
Interessierte, die als Jugendschöffen kandidieren möchten, können sich an das Jugendamt des Saale-Holzland-Kreises per Mail an a3@lrashk.thueringen.de wenden oder telefonisch unter 036691 70633 weitere Informationen erhalten.
Bewerbungen können bis zum 31. März 2023 im
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Abteilung Soziales, Jugend und Gesundheit
Im Schloß
07607 Eisenberg
eingereicht werden.