Gemäß § 75 Thüringer Kommunalordnung ist die Gemeinde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei Unternehmen des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar beteiligt ist, einen Jahresabschluss einschließlich Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches aufzustellen und prüfen zu lassen.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss sowie die Verwendung des Jahresüberschusses im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung gegeben sein.
Diese Möglichkeit wird nachfolgend eröffnet.
- Lesefassung – Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Kur- und Gesundheitszentrum Bad Klosterlausnitz GmbH Bad Kosterlausnitz
- Jahresabschluss der KGZ GmbH für das Geschäftsjahr 2020 Bestätigung Jahresüberschuss
- Jahresabschluss der KGZ GmbH für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich Entlastung des Geschäftsführers
- Jahresabschluss der KGZ GmbH für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich Entlastung des Aufsichtsrates