Projektaufruf zum Landesprogramm
„Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) 2024
Der Saale-Holzland-Kreis beteiligt sich seit 2019 am Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Im Rahmen des Landesprogramms können Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche die Lebensbedingungen von und in Familien verbessern oder erhalten. Familie meint dabei alle Menschen – von den Jüngsten bis zu den Hochbetagten.
Ab sofort nimmt das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Antragsskizzen für das Jahr 2024 entgegen.
Bitte nutzen Sie dafür vorgesehene Formular „Antragsskizze“, welches auf der Webseite des Landkreises unter Gesundheit und Soziales > Soziale Planung verfügbar ist.
Zu welchen Themen Projekte eingereicht werden können sowie weitere Informationen zur Vorgehensweise sind im detaillierteren Projektaufruf auf der o.g. Webseite zu finden.
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Trägern und Vereinen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Die maximale Förderquote beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Genaueres wird zum einen durch die Landesrichtlinie zum LSZ geregelt, zum anderen durch die Förderrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises zur Umsetzung des LSZ. Die Links dazu sind ebenfalls auf der o.g. Webseite abrufbar.
Die Antragsskizzen sind bis spätestens 06. Oktober 2023 einzureichen.
Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Kasper, Sozialplanerin LSZ, Tel.: 036691 70656, E-Mail: sop@lrashk.thueringen.de sowie Frau Tiedemann, Zuwendungsmanagement, Tel.: 036691 70283.