Am 31. Dezember 2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Infolgedessen sind in diesem Jahr Neuwahlen durchzuführen.
Die Gemeinden müssen bis zum 15. Juni 2023 eine gemeinsame Vorschlagsliste für die Schöffen des Amts- und Landgerichts aufstellen.
Die Erfüllende Gemeinde Bad Klosterlausnitz schlägt dem Amtsgericht interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt als Schöffe vor, deren Aufnahme in die Vorschlagsliste vom Gemeinderat der Wohnsitzgemeinde beschlossen wurde. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
In das Schöffenamt können nicht berufen werden:
- Personen, welche nicht deutsche Staatsangehörige sind,
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen,
- Personen, die aus gesundheitlich Gründen zum Amt nicht geeignet sind,
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
- Mitglieder der Bundes – oder einer Landesregierung,
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
Interessenten für das Schöffenamt können sich bis zum 31. März 2023 bei der Gemeinde Bad Klosterlausnitz, Markt 3 (Rathaus), mit nachfolgendem Formular bewerben. Ansprechpartner ist die Hauptamtsleiterin, Frau Denise Acker (Telefon 036601 57129).