Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von männlichen und weiblichen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
Zur Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr stehen im kommenden Jahr die Daten der Betroffenen an, die im Jahre 2026 volljährig werden.
Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Widersprüche gegen die Auskunftserteilung können bis zum 29. Dezember 2024 formlos schriftlich beim Einwohnermeldeamt Bad Klosterlausnitz, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz eingereicht werden. Entsprechende Vordrucke sind dort ebenfalls erhältlich oder können im hier abgerufen werden.