Mit Inkrafttreten der BauGB-Novelle vom 13. Mai 2017 sind die Gemeinden gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB verpflichtet, neben der ortsüblichen Bekanntmachung die auszulegenden Unterlagen zwecks Öffentlichkeitsbeteiligung in ihrem Internetportal einzustellen. Dies gilt auch für die rechtskräftigen Bauleitpläne.

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