Im Ergebnis der Kommunalwahl am 13. September 2020 wurde Frau Christiane Putzer zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Weißenborn ernannt.
Sie ist während der Sprechzeit – immer Montags in den geraden Kalenderwochen von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr – im Bürger- und Bildungszentrum (Gemeindebüro), Schulstraße 5, persönlich bzw. telefonisch unter der Rufnummer 036601 82066 zu erreichen.
Ortsrecht
Nachstehend finden Sie jeweils in einer Lesefassung einen Auszug aus dem zur Zeit geltenden Ortsrecht für die Gemeinde Weißenborn.
Für weitere Informationen stehen Ihnen der Bürgermeister bzw. die Mitarbeiter der Verwaltung der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz gern zur Verfügung.
- Hauptsatzung
- Verwaltungskostensatzung
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde
- Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde
- Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
- 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
- Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte “Mühltalspatzen”
- 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte “Mühltalspatzen”
- Satzung über die Entrichtung von Gebühren in der Kindertagesstätte “Mühltalspatzen”
- 1. Änderung der Satzung über die Entrichtung von Gebühren in der Kindertagesstätte “Mühltalspatzen”
- 2. Änderung der Satzung über die Entrichtung von Gebühren in der Kindertagesstätte “Mühltalspatzen”
- 3. Änderung der Satzung über die Entrichtung von Gebühren in der Kindertagesstätte “Mühltalspatzen”
- Satzung über die einmalige Erhebung für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung)
- Artikelsatzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung)
- Satzung der Gemeinde Weißenborn über die Freiwillige Feuerwehr
- Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
- Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
- Gebührensatzung über die Benutzung des Hortes der Grundschule Weißenborn
- Satzung über die Benutzung des Hortes an der Grundschule Weißenborn
- Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen und vergleichbaren Abstimmungen
Lärmaktionsplanung
Der Gemeinderat beschloss den Lärmaktionsplan in öffentlichen Sitzung.
Die Verwaltung der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz wurde mit der fristgerechten Datenberichterstattung an die Europäische Kommission am 18. Juli 2024 beauftragt.