Elektronische Kommunikation nach § 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Gemeinde Bad Klosterlausnitz ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internet-
    präsentation der Gemeinde Bad Klosterlausnitz publizierten E-Mail-Adressen.
  2. Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:Adobe Acrobat bis Version 6.0 (.pdf), Rich Text Format (.rtf), Microsoft Word bis Version 2003 (.doc), Microsoft Excel bis Version 2002 (.xls), nur Text-Formate (.txt), JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
  3. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zwei Megabyte (MB) beschränkt.
  4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Bad Klosterlausnitz nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
    In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z. B. *.exe, *bat) werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
  5. Bei Nutzung der Zugangseröffnung wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keie elektronische Rückinformation.
    Wird beim Versenden keine Virenprüfung mit einem aktuellen Virenprogramm durchgeführt, wird daher eine telefonische Rückfrage zum Eingang der Mail empfohlen.
  6. Wirde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeinde Bad Klosterlausnitz davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
  7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  8. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf Weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für firstgebundene Anträge und Erklärungen.
  9. Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Gemeinde Bad Klosterlausnitz zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.
  10. Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz kann aus technischen und organisato-
    rischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
    Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollten, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Erfüllenden Gemeinde Bad Kloster-lausnitz und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z. B. durch allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

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