Standfestigkeitsprüfung der Grabmale

In der Zeit vom  31. Mai 2024 bis 30. Juni 2024 erfolgt auf dem Friedhof Bad Klosterlausnitz die jährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabmale. Diese erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Wir fordern hiermit alle Grabnutzungsberechtigten auf, ihre Grabsteine vorher selbst einer Kontrolle zu unterziehen und die Mängel durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen. Weiterhin weisen wir auch auf die Unterhaltungspflicht der Gruften als bauliche Anlage gem. § 22 der geltenden Friedhofssatzung durch die Grabnutzer hin.

Wir bitten in diesem Zusammenhang besonders die oft noch vorhandenen alten Sandsteinplatten regelmäßig zu kontrollieren und ggf. auszutauschen, da diese häufig eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr innerhalb und außerhalb der Grabstelle darstellen. Bei Unfallgefahr einzelner Grabmale werden diese gekennzeichnet, abgesperrt und ggf. sofort umgelegt. Wir bitten die Grabnutzer weiterhin um Beachtung der Festlegungen in der Friedhofssatzung zur Herrichtung und Pflege der Grabstätten, besonders bezüglich der Bepflanzung. Diese darf andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.

Grabnutzungsberechtigte, deren Anschrift sich geändert hat, bitten wir, sich bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz (Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz,   Tel.: 036601/57121) zu melden.

WAHLHELFER GESUCHT!

Liebe Bürger und Bürgerinnen,

Das Jahr 2024 ist für alle Thüringer ein Superwahljahr.

Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen – hier die Landrats-, Kreistags-, hauptamtliche Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen – statt.

Am 9. Juni 2024 wird das Europäische Parlament (dieser Sonntag ist ebenfalls der Termin für eventuelle Stichwahlen Landrat/hauptamtlicher Bürgermeister) und für den 1. September 2024 ist die Wahl des Thüringer Landtages geplant.


Die Gemeinden im Zuständigkeitsbereich der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz hoffen auf Ihre Unterstützung, damit alle Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Möchten Sie als Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sein, können Sie sich ab sofort bei der Gemeinde Bad Klosterlausnitz – Ansprechpartner Frau Denise Acker – telefonisch (036601 57128) oder per E-Mail (hauptamt@bad-klosterlausnitz.de) melden.

Den Beisitzern/Schriftführern wird gemäß gültiger Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen eine Entschädigung gezahlt.

Eröffnung einer Postfiliale

In der Gemeinde Bad Klosterlausnitz wird in der Jahnstraße 29 (gegenüber vom Holzlandkino) eine neue Postfiliale eröffnet wurde. Hier die Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten der Postfiliale

Montag                                       14:30 – 17:30 Uhr

Dienstag                                     14:30 – 17:30 Uhr

Mittwoch                                     14:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag                                 14:30 – 17:30 Uhr

Freitag                                       14:30 – 17:30 Uhr

Samstag                                     10:00 – 13:00 Uhr

Sonntag                                      GESCHLOSSEN

Außerdem schreibt der Betreiber: „Zusätzlich stehen Ihnen rund um die Uhr die Post & DHL App mit vielen weiteren Services zur Verfügung.“

Falls es Nachfragen bezüglich der Öffnung oder Informationen zu der Postfiliale geben sollte, dann wenden Sie sich entweder an uns oder an die Postfiliale selbst.

Bekanntmachung der Unteren Naturschutzbehörde

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Bad Klosterlausnitzer Moor in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Geltungsbereich des Naturschutzgebietes “Sümpfe und Wälder bei Bad Klosterlausnitz”, insbesondere im Bereich “Rote Pfütze” in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Bargeldlos agieren!

Kartenlesegerät

Ab sofort können Sie bargeldlos die Dienstleistungen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bad Klosterlausnitz in Anspruch nehmen sowie weitere  entstandene Gebühren / Forderungen etc. vor Ort am Kartenterminal begleichen!

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