Die Gemeinde Schlöben informiert über die gültigen Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungspläne im Gemarkungsbereich.
- Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB im Ortsteil Rabis der Gemeinde Schlöben
- Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB
Lärmaktionsplanung
Der Gemeinderat beschloss den Lärmaktionsplan in öffentlichen Sitzung.
Die Verwaltung der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz wurde mit der fristgerechten Datenberichterstattung an die Europäische Kommission am 18. Juli 2024 beauftragt.