Aufgrund der § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde – und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Bad Klosterlausnitz in der Sitzung am 5. August 2019 die Hauptsatzung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz beschlossen. Im § 10 Abs. 3 sind die Verkündungstafeln festgelegt, an welchen die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgt. Diese Verkündungstafeln befinden sich
- am Rathaus (Markt 3),
- in der Birkenlinie (am Fußweg in Richtung Hermsdorf),
- in der Siedlung (gegenüber Hausnummer 2)
- auf dem Buchberg (Talblick / Ecke An den drei Birken Nr. 1) und
- im Jugendwaldheim.
Zusätzlich werden wir diese Informationen unseren Bürgern auf der Internetseite zur Verfügung stellen.