Aufgrund der § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde – und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Bad Klosterlausnitz in der Sitzung am 5. August 2019 die Hauptsatzung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz beschlossen. Im § 10 Abs. 3 sind die Verkündungstafeln festgelegt, an welchen die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse erfolgt. Diese Verkündungstafeln befinden sich

  • am Rathaus (Markt 3),
  • in der Birkenlinie (am Fußweg in Richtung Hermsdorf),
  • in der Siedlung (gegenüber Hausnummer 2)
  • auf dem Buchberg (Talblick / Ecke An den drei Birken Nr. 1) und
  • im Jugendwaldheim.

Zusätzlich werden wir diese Informationen unseren Bürgern auf der Internetseite zur Verfügung stellen.

 

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