Sprechzeit des Bürgermeisters
Bürgermeister
Falk Brückner
Bobeck
Dorfstr. 76
07646 Bobeck
Sprechzeit:
jeden 1. Mittwoch im Monat 17.00 – 18.00 Uhr
Tel.: 036692 22304
Fax: 036692 22304
Außerdem erreichen Sie Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Mitarbeiterin der Gemeinde, Frau Guder, im Büro.
Ortsrecht
Nachstehend finden Sie einen Auszug aus dem zur Zeit geltenden Ortsrecht für die Gemeinde Bobeck in einer Lesefassung.
Für weitere Informationen stehen Ihnen der Bürgermeister bzw. die Mitarbeiter der Verwaltung der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz gern zur Verfügung.
- Verwaltungskostensatzung
- Ordnungsbehördliche Verordnung
- Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Bobeck
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bobeck
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
- Hauptsatzung der Gemeinde_Bobeck
- 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bobeck
- 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bobeck
- Euro Anpassungssatzung Bobeck
- Satzung über die Entrichtung von Gebühren in der Kindertagesstätte
- Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte
- Satzung über die Erhebung einer Steuer für Spielapparate
- Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen und vergleichbaren Abstimmungen
- Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Gemeinde Bobeck
Lärmaktionsplanung
Der Gemeinderat beschloss den Lärmaktionsplan in öffentlichen Sitzung.
Die Verwaltung der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz wurde mit der fristgerechten Datenberichterstattung an die Europäische Kommission am 18. Juli 2024 beauftragt.