Auf der Grundlage des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) vom 18.09.2008 sind für die Neuausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen bestimmte gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Einen

  • Jugendfischereischein
  • Vierteljahresfischereischein
  • Jahresfischereischein
  • Fünfjahresfischereischein
  • Zehnjahresfischereischein
  • Fischereischein auf Lebenzeit

erhalten Sie mit Vorlage eines schriftlichem Antrages im Ordnungsamt der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz unter den hier aufgeführten Voraussetzungen.

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