Auf der Grundlage des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) vom 18.09.2008 sind für die Neuausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen bestimmte gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Einen
- Jugendfischereischein
- Vierteljahresfischereischein
- Jahresfischereischein
- Fünfjahresfischereischein
- Zehnjahresfischereischein
- Fischereischein auf Lebenzeit
erhalten Sie mit Vorlage eines schriftlichem Antrages im Ordnungsamt der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz unter den hier aufgeführten Voraussetzungen.