Die Erfüllende Gemeinde Bad Klosterlausnitz sucht Schiedspersonen zur Besetzung der Schiedsstelle.
Für das Amt der Schiedsperson ist nach Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) geeignet, wer die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen (Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter; geistige und körperliche Eignung; keine gerichtliche Vermögensbeschränkung) besitzt, im Schiedsstellenbezirk den Hauptwohnsitz hat und wer das 25. Lebensjahr vollendet bzw. zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Näheres regelt das SchStG des Landes Thüringen.
Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört die gütliche Beilegung von Strafsachen „Sühneversuch“ (die Schiedsstelle als Vergleichsbehörde bei nachfolgenden Straftaten: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung) und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre) in den gesetzlich bestimmten Fällen.
Eine Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und erhält keine Vergütung, sondern eine Abgeltung der Sachkosten.
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren durch die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden gewählt und von der Leitung des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet.
Die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der Erfüllenden Gemeinde, die Interesse an vorgenannten Aufgaben haben, werden gebeten, dieses – spätestens bis zum 03. Januar 2025 – schriftlich im Hauptamt der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz zu bekunden.
Nähere Auskünfte über das Amt der Schiedsperson erhalten Sie unter der Rufnummer 036601 57129 (Frau Acker).