Die Gemeindeverwaltung bleibt am
02. Oktober 2023 sowie am 30. Oktober 2023
geschlossen. Dringende Anliegen erledigen Sie bitte im Vorfeld dieser Brückentage.
Die Gemeindeverwaltung bleibt am
02. Oktober 2023 sowie am 30. Oktober 2023
geschlossen. Dringende Anliegen erledigen Sie bitte im Vorfeld dieser Brückentage.
In der Gemeinde Bad Klosterlausnitz wird in der Jahnstraße 29 (gegenüber vom Holzlandkino) eine neue Postfiliale eröffnet wurde. Hier die Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Postfiliale
Montag 14:30 – 17:30 Uhr
Dienstag 14:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch 14:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag 14:30 – 17:30 Uhr
Freitag 14:30 – 17:30 Uhr
Samstag 10:00 – 13:00 Uhr
Sonntag GESCHLOSSEN
Außerdem schreibt der Betreiber: „Zusätzlich stehen Ihnen rund um die Uhr die Post & DHL App mit vielen weiteren Services zur Verfügung.“
Falls es Nachfragen bezüglich der Öffnung oder Informationen zu der Postfiliale geben sollte, dann wenden Sie sich entweder an uns oder an die Postfiliale selbst.
Projektaufruf zum Landesprogramm
„Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) 2024
Der Saale-Holzland-Kreis beteiligt sich seit 2019 am Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Im Rahmen des Landesprogramms können Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche die Lebensbedingungen von und in Familien verbessern oder erhalten. Familie meint dabei alle Menschen – von den Jüngsten bis zu den Hochbetagten.
Ab sofort nimmt das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Antragsskizzen für das Jahr 2024 entgegen.
Bitte nutzen Sie dafür vorgesehene Formular „Antragsskizze“, welches auf der Webseite des Landkreises unter Gesundheit und Soziales > Soziale Planung verfügbar ist.
Zu welchen Themen Projekte eingereicht werden können sowie weitere Informationen zur Vorgehensweise sind im detaillierteren Projektaufruf auf der o.g. Webseite zu finden.
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Trägern und Vereinen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Die maximale Förderquote beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Genaueres wird zum einen durch die Landesrichtlinie zum LSZ geregelt, zum anderen durch die Förderrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises zur Umsetzung des LSZ. Die Links dazu sind ebenfalls auf der o.g. Webseite abrufbar.
Die Antragsskizzen sind bis spätestens 06. Oktober 2023 einzureichen.
Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Kasper, Sozialplanerin LSZ, Tel.: 036691 70656, E-Mail: sop@lrashk.thueringen.de sowie Frau Tiedemann, Zuwendungsmanagement, Tel.: 036691 70283.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöngleina hat am 26. September 2022 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. 32/22 den Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes finden Sie hier.
Unter der Rubrik “Bauleitplanung” / Gemeinde Schöngleina sind neben der Begründung zum Entwurf die Planzeichnung und die Stellungnahmen veröffentlicht.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Bad Klosterlausnitzer Moor in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Geltungsbereich des Naturschutzgebietes “Sümpfe und Wälder bei Bad Klosterlausnitz”, insbesondere im Bereich “Rote Pfütze” in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz veröffentlich nachstehende Dokumente der Thüringer Tierseuchenkasse.
Der Kreistag hat am 11. Dezember 2019 eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen. Mit dieser Satzung wird auch eine neue Leistung eingeführt. Eine Kundenkarte für Bioabfälle im Saale-Holzland-Kreis kann ab 01. Juli 2020 beim Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises beantragt werden. Das Antragsformular und die Nutzungsbedingungen finden Sie zum Herunterladen hier:
Wer den Antrag vollständig ausgefüllt an den Dienstleistungsbetrieb zurückgesandt und die Gebühr für die Kundenkarte überwiesen hat, bekommt die Karte anschließend per Post zugesandt.
Die Jahresgebühr für die Kundenkarte beträgt 12 Euro. Da sie 2020 durch die Einführung zum 1. Juli nur ein halbes Jahr genutzt werden kann, kostet sie in diesem Jahr nur 6 Euro
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen sowie von Tier- und Pflanzenarten, die durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG durchzuführen sind.
Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt.
Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungsbüro für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt. Das Planungsbüro PAN hat zahlreiche Arterfasser als Unterauftragnehmer eingebunden, welche die Arbeiten im Gelände durchführen. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke regelt der § 30 (1) des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts (ThürNatG). Mit der Durchführung des bisher noch nicht vergebenen „FFH-Monitorings der Fledermäuse“ wird ggf. ein weiteres Büro beauftragt.
Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) ThürNatG. Die Mitarbeiter des Planungsbüros und die von diesem beauftragten Unterauftragnehmer können sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungsarbeiten. Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren. Ansprechpartner sind:
seecon Ingenieure GmbH
Herr Alsheimer
Stefan.Alsheimer@seecon.de
Herr Sockel
Thomas.Sockel@seecon.de
TLUBN, Ref. 34
Frau Hahn
Annett.Hahn@tlubn.thueringen.de
Herr Dr. Baierle
heinzullrich.baierle@tlubn.thueringen.de