Bio-Kundenkarte

Der Kreistag hat am 11. Dezember 2019 eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen. Mit dieser Satzung wird auch eine neue Leistung eingeführt. Eine Kundenkarte für Bioabfälle im Saale-Holzland-Kreis kann ab 01. Juli 2020  beim Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises beantragt werden. Das Antragsformular und die Nutzungsbedingungen finden Sie zum Herunterladen hier:

Wer den Antrag vollständig ausgefüllt an den Dienstleistungsbetrieb zurückgesandt und die Gebühr für die Kundenkarte überwiesen hat, bekommt die Karte anschließend per Post zugesandt.

Die Jahresgebühr für die Kundenkarte beträgt 12 Euro. Da sie 2020 durch die Einführung zum 1. Juli nur ein halbes Jahr genutzt werden kann, kostet sie in diesem Jahr nur 6 Euro

FFH-Monitoring in Thüringen

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen sowie von Tier- und Pflanzenarten, die durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG durchzuführen sind.
Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt.
Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungsbüro für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt. Das Planungsbüro PAN hat zahlreiche Arterfasser als Unterauftragnehmer eingebunden, welche die Arbeiten im Gelände durchführen. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke regelt der § 30 (1) des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts (ThürNatG). Mit der Durchführung des bisher noch nicht vergebenen „FFH-Monitorings der Fledermäuse“ wird ggf. ein weiteres Büro beauftragt.
Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) ThürNatG. Die Mitarbeiter des Planungsbüros und die von diesem beauftragten Unterauftragnehmer können sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungsarbeiten. Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren. Ansprechpartner sind:

seecon Ingenieure GmbH 
Herr Alsheimer
Stefan.Alsheimer@seecon.de
Herr Sockel
Thomas.Sockel@seecon.de

TLUBN, Ref. 34
Frau Hahn
Annett.Hahn@tlubn.thueringen.de
Herr Dr. Baierle
heinzullrich.baierle@tlubn.thueringen.de

 

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