Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des B-Plans Nr. 75 / 9 / 95 Sondergebiet Sportplatz Oberndorfer Straße“ einschließlich dem Satzungsplan (Zeichnerische Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches) sowie der Begründung mit Umweltbericht als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Mit dem Satzungsbeschluss treten sämtliche Festsetzungen des 1997 genehmigten Bebauungsplans Nr. 75 / 9 / 95 „Sondergebiet Sportplatz Oberndorfer Straße“ außer Kraft.