Öffentliche Auslegung des Antrags auf Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Ferkeln in Verbindung mit einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Mastschweinen in einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Ferkeln am Standort Schöngleina Ortsteil Zinna

Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Der Antrag auf Genehmigung und die zugehörigen Antragsunterlagen sowie der UVP-Bericht liegen in der Zeit vom 25. März 2025 bis einschließlich 24. April 2025 öffentlich aus.

Weitere Informationen und Einzelheiten zur Auslegung erhalten Sie unter:

https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen

Die Antragsunterlagen können Sie unter nachstehendem Link einsehen:

https://tlubn.thueringen.de/service/anhoerungs-auslegungsverfahren/immissionsschutz

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