Bekanntmachung
zur Feststellung des Wahlergebnisses
Bei der Bürgermeisterwahl in Weißenborn am 13. September 2020 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
1. Zahl der Wahlberechtigten 985
2. Zahl der Wähler 488
3. Zahl der ungültigen Stimmabgaben 14
4. Zahl der gültigen Stimmabgaben 474
5. Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen
Lfd. Nr. | Wahlvorschlag | Kennwort | Anzahl Stimmen | Gewählt ist ¹ |
1 | Putzer, Christiane | Wählergemeinschaft Jugendverein / Sportverein/ Traditionsverein | 327 |
X |
2 | Lichtner, Mike | Männergesangverein
1891 e. V. |
147 | |
Zusammen | 474 |
¹ (Der gewählte Bewerber ist durch X gekennzeichnet)
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Saale- Holzland- Kreis, Postfach 13 10, 07602 Eisenberg, anfechten.
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.