Im Rahmen des Aufhebungsverfahrens für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 75/9/95 „Sondergebiet Sportplatz Oberndorfer Straße“ wird dieser einschließlich der Begründung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 03. März 2025               

öffentlich ausgelegt. 

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