Im Rahmen des Aufhebungsverfahrens für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 75/9/95 „Sondergebiet Sportplatz Oberndorfer Straße“ wird dieser einschließlich der Begründung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 03. März 2025
öffentlich ausgelegt.