Mit Blick auf die anstehende Winterzeit möchten wir Sie höflich an Ihre Verantwortung hinsichtlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes erinnern. Gemäß der
Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Bad Klosterlausnitz
sind alle Anwohner dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu säubern und bei winterlichen Bedingungen für sichere Wege zu sorgen. Dies umfasst die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen und zur Schnee- und Eisbeseitigung.
Näheres hierzu finden Sie in der o. g. Satzung. Bitte beachten Sie, dass die Erfüllung dieser Aufgaben zur Sicherheit in unserer Gemeinde beiträgt und rechtlich verbindlich ist. Wir danken für Ihre Mithilfe.