Einwohnerversammlung

Der Bürgermeister lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 15 Thüringer Kommunalordnung zur Einwohnerversammlung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz ein. Diese findet am 08. Dezember 2025 um 18.00 Uhr im Holzandsaal, Markt 9A in Bad Klosterlausnitz statt.

Tagesordnung

1.       Eröffnung und Begrüßung

2.       Unterrichtung über aktuelle Angelegenheiten der Gemeinde Bad Klosterlausnitz,
insbesondere

– Stand laufender und geplanter Bau- und Infrastrukturmaßnahmen

– Entwicklung der Haushaltslage und wesentliche Investitionsvorhaben

3.       Aussprache und Möglichkeit zur Stellungnahme durch die Einwohnerinnen
und Einwohner

4.       Verschiedenes

Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde sowie der Erörterung von Fragen, die das örtliche Gemeinwesen betreffen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen und ihre Anliegen einzubringen.

Hinweis:

Anfragen zu Themen, die nicht in der Tagesordnung aufgeführt sind, sind spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Information des Deutschen Roten Kreuzes

In den kommenden Wochen sind für den DRK-Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda e.V. Teams in verschiedenen Städten und Gemeinden des Saale-Holzland-Kreises unterwegs. Die Teams informieren an der Haustür über die Arbeit des Roten Kreuzes und werben neue Fördermitglieder, die das ehrenamtliche Engagement in der Region langfristig unterstützen möchten.
Die Förderbeiträge tragen dazu bei, wichtige Aufgaben des Ehrenamts zu sichern – unter anderem im Rettungsdienst und Katastrophenschutz, bei Sanitätsdiensten auf Veranstaltungen, der Blutspende, in der Besuchs- und Seniorenarbeit, der Flüchtlingshilfe, im Jugendrotkreuz und in der Wasserwacht.
Alle DRK-Mitarbeitenden tragen Dienstkleidung mit DRK-Logo, führen offizielle Dienstausweise mit sich und nehmen kein Bargeld oder Sachspenden an. Fördermitgliedschaften werden ausschließlich über ein sicheres digitales Verfahren per Tablet an der Haustür abgeschlossen.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an den DRK-Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda e.V. wenden:
Telefon.: 03641 400-104
E-Mail: foerdermitgliedschaft@drk-jena.de
Web: www.drk-jena.de/foerdermitgliedschaft.html

Sachbeschädigungen durch Graffiti

500 € Belohnung für Hinweise!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in den vergangenen Wochen kam es in der gesamten Ortslage von Bad Klosterlausnitz zu wiederholten Sachbeschädigungen durch unerlaubte Graffiti und Schmierereien. Zum Teil wurde auch Mobiliar mutwillig zerstört.

Betroffen sind neben Hinweisschildern, Verkehrszeichen, Straßenlaternen, Stromkästen, Parkbänken und Haltestellen insbesondere die Toilettenanlagen im Kurpark, diverse Informations- und Schaukästen, Fahrgastunterstände, private Hauswände und auch unsere Kur- und Gemeindebibliothek. Die Voliere im Kurpark wurde leider ebenfalls Opfer mutwilliger Zerstörung.

Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz verurteilt diese mutwillige Zerstörung öffentlichen Eigentums. Es handelt sich hierbei um strafbare Handlungen gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB). Für Hinweise, die zur Ergreifung des oder der Täter führen, setzt die Gemeinde eine Belohnung in Höhe von 500 € aus.

Schon gewusst? Wird ein z. B. 16-Jähriger beim illegalen Sprayen oder Beschmieren erwischt, kann er bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten werden.

Bedingungen für die Auszahlung:

  • Die Auszahlung erfolgt einmalig.
  • Der Hinweis muss nachweislich zur Identifizierung und Ergreifung der/des Täter(s) geführt haben.
  • Bei mehreren gleichwertigen Hinweisen entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs.
  • Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie im weiteren Verfahren ggf. als Zeugin bzw. Zeuge benannt werden können.

Hinweise bitte an:

Gemeinde Bad Klosterlausnitz

Tel.: 036601 5710 – E-Mail: info@bad-klosterlausnitz.de

oder wenden Sie sich direkt an die Polizeiinspektion Stadtroda (Tel.: 0361 574 356 210)

Ihre Mithilfe zählt – schützen wir gemeinsam unseren schönen Heimatort!

Kevin Steinbrücker

Bürgermeister der Gemeinde Bad Klosterlausnitz

Glasfaserausbau in Bad Klosterlausnitz

Liebe Bad Klosterlausnitzer Bürgerinnen und Bürger,

seit einigen Wochen sind Vertreter der Deutschen Telekom in Bad Klosterlausnitz unterwegs, um Verträge für Glasfaseranschlüsse zu verkaufen. Vielleicht haben die Mitarbeiter auch schon bei Ihnen geklingelt.

Rückblick:

Für die 3 Gemeinden Bad Klosterlausnitz, Schöngleina und Serba erfolgt in den Jahren 2025 und 2026 der Breitbandausbau (Glasfaser) durch die Glasfaser Plus GmbH, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom. Hierzu erhielten Sie auch ein Informationsschreiben der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.

Aktueller Stand:

Die Planungen für den Ausbau in Bad Klosterlausnitz laufen. Es gab auch bereits eine Informationsveranstaltung der Deutschen Telekom auf dem Holzlandsaal. Mitarbeiter der Deutschen Telekom besuchen und beraten Sie inzwischen, sofern gewünscht, auch zu Hause. Mit den Ausbauarbeiten wird noch in diesem Jahr begonnen. 

Akquise, Missverständnisse und Richtigstellungen:

Die Gemeinde hat sich dafür eingesetzt, dass in Bad Klosterlausnitz der Glasfaserausbau vorangetrieben wird. Insofern unterstützen wir natürlich den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekom. Jedoch erreichen uns in letzter Zeit einige negative Nachrichten von den Bürgerinnen und Bürgern. Einige Mitarbeiter der Telekom würden die Bürgerinnen und Bürger unter Druck setzen und sie würden auch mit unwahren Fakten auftreten.

Die Gemeinde missbilligt jegliche Form von „Unterdrucksetzung“ und „Unwahrheiten“ bei der Akquise. Wir haben uns beim verantwortlichen Gebietsleiter der Deutschen Telekom bereits massiv beschwert und es wurde eine intensive Nachschulung der Mitarbeiter eingefordert.

Hier ein paar Auszüge zur Richtigstellung:

  • Die Vertriebsmitarbeiter handeln im Auftrag der Deutschen Telekom (nicht im Auftrag der Gemeinde).
  • Der Hausanschluss wird auf Kosten der Deutschen Telekom durchgeführt (ist also für die Hausbesitzer kostenlos). Einzige Bedingung ist, dass ein Glasfaserpaket (statt bisher DSL-Paket) gebucht wird. Dies führt zu höheren monatlichen Kosten.
  • Der Anschluss kann aktuell nur bei der Deutschen Telekom gebucht werden. Zu internen Verhandlungen zwischen der Deutschen Telekom und anderen Anbietern/Providern hat die Gemeinde keine Kenntnis.
  • Im Falle eines Vertragsschlusses übernimmt der Vertragspartner in der Regel die Kündigung beim bisherigen Anbieter.
  • Wer keinen Glasfaseranschluss beauftragt, wird auch weiterhin über den bestehenden Anschluss (Kupferkabel für DSL) mit Internet und Telefon versorgt bleiben.
  • Der bisherige Anschluss (Kupferkabel für DSL) verbleibt auch beim Einbau des Glasfaserkabels im Haus (kann also parallel oder künftig weiterverwendet werden).
  • Bei Mietobjekten oder Mehrfamilienhäusern ist vorab eine Genehmigung durch den Eigentümer oder die Hausverwaltung einzuholen (dies machen nicht die Vertreter).
  • Der Umstieg auf Glasfaser kann auch später oder erst in ein paar Jahren erfolgen (dann werden allerdings zusätzliche Kosten für den Anschluss erhoben).

Die Aufzählung ist nicht abschließend, bezieht sich aber auf die Punkte, die in den letzten Tagen aus den Gesprächen an den Bürgermeister herangetragen wurden.

Fazit: Der Breitbandausbau (Glasfaser) ist ein guter Schritt in die Zukunft. Schnelles Internet bei hohen Datenmengen ist im Geschäftlichen wie im Privaten von immer größerer Bedeutung (z.B. Homeoffice). Prüfen Sie vor Vertragsunterzeichnung aber für sich selbst, wie wichtig oder notwendig ein Umstieg für Sie ist!

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von männlichen und weiblichen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift. 

Zur Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr stehen im kommenden Jahr die Daten der Betroffenen an, die im Jahre 2026 volljährig werden. 

Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. 

Widersprüche gegen die Auskunftserteilung können bis zum 29. Dezember 2024 formlos schriftlich beim Einwohnermeldeamt Bad Klosterlausnitz, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz eingereicht werden. Entsprechende Vordrucke sind dort ebenfalls erhältlich oder können im hier abgerufen werden.

Hinweise zur Straßenreinigung und zum Winterdienst

Mit Blick auf die anstehende Winterzeit möchten wir Sie höflich an Ihre Verantwortung hinsichtlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes erinnern. Gemäß der

Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Bad Klosterlausnitz

sind alle Anwohner dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu säubern und bei winterlichen Bedingungen für sichere Wege zu sorgen. Dies umfasst die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen und zur Schnee- und Eisbeseitigung.

Näheres hierzu finden Sie in der o. g. Satzung. Bitte beachten Sie, dass die Erfüllung dieser Aufgaben zur Sicherheit in unserer Gemeinde beiträgt und rechtlich verbindlich ist. Wir danken für Ihre Mithilfe.

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