Einwohnerversammlung

Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz lädt am

05. Dezember 2023, 17.00 Uhr

in den Holzlandsaal (Markt 9a) zur diesjährigen Einwohnerversammlung ein. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

  1.                Rechenschaft über die Ergebnisse des Jahres 2023
  2.                Ausblick über die im Jahr 2024 zu lösenden Aufgaben
  3.                Sonstiges / Informationen

Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung in der Gemeindeverwaltung einreichen.

Ich freue mich auf Ihr Kommen.

Ihre Gabriele Klotz

Bürgermeisterin

Eröffnung einer Postfiliale

In der Gemeinde Bad Klosterlausnitz wird in der Jahnstraße 29 (gegenüber vom Holzlandkino) eine neue Postfiliale eröffnet wurde. Hier die Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten der Postfiliale

Montag                                       14:30 – 17:30 Uhr

Dienstag                                     14:30 – 17:30 Uhr

Mittwoch                                     14:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag                                 14:30 – 17:30 Uhr

Freitag                                       14:30 – 17:30 Uhr

Samstag                                     10:00 – 13:00 Uhr

Sonntag                                      GESCHLOSSEN

Außerdem schreibt der Betreiber: „Zusätzlich stehen Ihnen rund um die Uhr die Post & DHL App mit vielen weiteren Services zur Verfügung.“

Falls es Nachfragen bezüglich der Öffnung oder Informationen zu der Postfiliale geben sollte, dann wenden Sie sich entweder an uns oder an die Postfiliale selbst.

Bekanntmachung der Gemeinde Schöngleina

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöngleina hat am 26. September 2022 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. 32/22 den Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes finden Sie hier.

Unter der Rubrik “Bauleitplanung” / Gemeinde Schöngleina sind neben der Begründung zum Entwurf die Planzeichnung und die Stellungnahmen veröffentlicht.

Bekanntmachung der Unteren Naturschutzbehörde

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Bad Klosterlausnitzer Moor in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Geltungsbereich des Naturschutzgebietes “Sümpfe und Wälder bei Bad Klosterlausnitz”, insbesondere im Bereich “Rote Pfütze” in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Bargeldlos agieren!

Kartenlesegerät

Ab sofort können Sie bargeldlos die Dienstleistungen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bad Klosterlausnitz in Anspruch nehmen sowie weitere  entstandene Gebühren / Forderungen etc. vor Ort am Kartenterminal begleichen!

Bio-Kundenkarte

Der Kreistag hat am 11. Dezember 2019 eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen. Mit dieser Satzung wird auch eine neue Leistung eingeführt. Eine Kundenkarte für Bioabfälle im Saale-Holzland-Kreis kann ab 01. Juli 2020  beim Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises beantragt werden. Das Antragsformular und die Nutzungsbedingungen finden Sie zum Herunterladen hier:

Wer den Antrag vollständig ausgefüllt an den Dienstleistungsbetrieb zurückgesandt und die Gebühr für die Kundenkarte überwiesen hat, bekommt die Karte anschließend per Post zugesandt.

Die Jahresgebühr für die Kundenkarte beträgt 12 Euro. Da sie 2020 durch die Einführung zum 1. Juli nur ein halbes Jahr genutzt werden kann, kostet sie in diesem Jahr nur 6 Euro

FFH-Monitoring in Thüringen

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen sowie von Tier- und Pflanzenarten, die durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG durchzuführen sind.
Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt.
Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungsbüro für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt. Das Planungsbüro PAN hat zahlreiche Arterfasser als Unterauftragnehmer eingebunden, welche die Arbeiten im Gelände durchführen. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke regelt der § 30 (1) des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts (ThürNatG). Mit der Durchführung des bisher noch nicht vergebenen „FFH-Monitorings der Fledermäuse“ wird ggf. ein weiteres Büro beauftragt.
Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) ThürNatG. Die Mitarbeiter des Planungsbüros und die von diesem beauftragten Unterauftragnehmer können sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungsarbeiten. Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren. Ansprechpartner sind:

seecon Ingenieure GmbH 
Herr Alsheimer
Stefan.Alsheimer@seecon.de
Herr Sockel
Thomas.Sockel@seecon.de

TLUBN, Ref. 34
Frau Hahn
Annett.Hahn@tlubn.thueringen.de
Herr Dr. Baierle
heinzullrich.baierle@tlubn.thueringen.de

 

EU-Umgebungslärmrichtlinie i. V. m. § 47 a – f BImSchG

Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz informiert darüber, dass die Gemeinde auf der vorgenannten gesetzlichen Grundlage verpflichtet ist, zu prüfen, ob ein Lärmminderungsplan aufzustellen ist.
Zu diesem Zwecke wurde ein Argumentationspapier erarbeitet, welches hier und in der Gemeinde Bad Klosterlausnitz, Rathaus Markt 3 während der Sprechzeiten eingesehen werden kann.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie unter http://bit.ly/Lärmkartierung veröffentlicht.

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Auch für die Gemeinden Bobeck, Schlöben, Serba, Waldeck und Weißenborn ist zu prüfen, inwieweit Lärmminderungspläne aufzustellen sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie durchgeführten Lärmkartierung (siehe o. g. Link zur Lärmkartierung) kommen die Gemeinden zu dem Ergebnis, dass ein Lärmminderungsplan nicht aufzustellen ist.  Die Pegel überschreiten die vom Umweltbundesamt empfohlenen Werte (L DEN> 65 dB (A), L Night > 55 dB(A)) nicht.

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