Einladung zum 1. Lausnitzer Bürgerdialog am 01. Oktober 2024 um 18.00 Uhr im Rathaus, Markt 3.
Einladung zum 1. Lausnitzer Bürgerdialog am 01. Oktober 2024 um 18.00 Uhr im Rathaus, Markt 3.
In der Ausgabe Nummer 50/2023 des Thüringer Staatsanzeigers ist die ab 1. Januar 2024 gültige Beitragssatzung der Thüringer Tierseuchenkasse veröffentlicht. Näheres über diese Beitragssatzung erfahren Sie hier.
In der Gemeinde Bad Klosterlausnitz wird in der Jahnstraße 29 (gegenüber vom Holzlandkino) eine neue Postfiliale eröffnet wurde. Hier die Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Postfiliale
Montag 14:30 – 17:30 Uhr
Dienstag 14:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch 14:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag 14:30 – 17:30 Uhr
Freitag 14:30 – 17:30 Uhr
Samstag 10:00 – 13:00 Uhr
Sonntag GESCHLOSSEN
Außerdem schreibt der Betreiber: „Zusätzlich stehen Ihnen rund um die Uhr die Post & DHL App mit vielen weiteren Services zur Verfügung.“
Falls es Nachfragen bezüglich der Öffnung oder Informationen zu der Postfiliale geben sollte, dann wenden Sie sich entweder an uns oder an die Postfiliale selbst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöngleina hat am 27. November 2023 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. 52/23 den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Planungsstand 11/2023 gebilligt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Bad Klosterlausnitzer Moor in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Geltungsbereich des Naturschutzgebietes “Sümpfe und Wälder bei Bad Klosterlausnitz”, insbesondere im Bereich “Rote Pfütze” in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz veröffentlich nachstehende Dokumente der Thüringer Tierseuchenkasse.
Der Kreistag hat am 11. Dezember 2019 eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen. Mit dieser Satzung wird auch eine neue Leistung eingeführt. Eine Kundenkarte für Bioabfälle im Saale-Holzland-Kreis kann ab 01. Juli 2020 beim Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises beantragt werden. Das Antragsformular und die Nutzungsbedingungen finden Sie zum Herunterladen hier:
Wer den Antrag vollständig ausgefüllt an den Dienstleistungsbetrieb zurückgesandt und die Gebühr für die Kundenkarte überwiesen hat, bekommt die Karte anschließend per Post zugesandt.
Die Jahresgebühr für die Kundenkarte beträgt 12 Euro. Da sie 2020 durch die Einführung zum 1. Juli nur ein halbes Jahr genutzt werden kann, kostet sie in diesem Jahr nur 6 Euro