500 € Belohnung für Hinweise!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den vergangenen Wochen kam es in der gesamten Ortslage von Bad Klosterlausnitz zu wiederholten Sachbeschädigungen durch unerlaubte Graffiti und Schmierereien. Zum Teil wurde auch Mobiliar mutwillig zerstört.
Betroffen sind neben Hinweisschildern, Verkehrszeichen, Straßenlaternen, Stromkästen, Parkbänken und Haltestellen insbesondere die Toilettenanlagen im Kurpark, diverse Informations- und Schaukästen, Fahrgastunterstände, private Hauswände und auch unsere Kur- und Gemeindebibliothek. Die Voliere im Kurpark wurde leider ebenfalls Opfer mutwilliger Zerstörung.
Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz verurteilt diese mutwillige Zerstörung öffentlichen Eigentums. Es handelt sich hierbei um strafbare Handlungen gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB). Für Hinweise, die zur Ergreifung des oder der Täter führen, setzt die Gemeinde eine Belohnung in Höhe von 500 € aus.
Schon gewusst? Wird ein z. B. 16-Jähriger beim illegalen Sprayen oder Beschmieren erwischt, kann er bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten werden.
Bedingungen für die Auszahlung:
Hinweise bitte an:
Gemeinde Bad Klosterlausnitz
Tel.: 036601 5710 – E-Mail: info@bad-klosterlausnitz.de
oder wenden Sie sich direkt an die Polizeiinspektion Stadtroda (Tel.: 0361 574 356 210)
Ihre Mithilfe zählt – schützen wir gemeinsam unseren schönen Heimatort!
Kevin Steinbrücker
Bürgermeister der Gemeinde Bad Klosterlausnitz
In der Zeit vom 04. August 2025 bis 29. August 2025 erfolgt auf dem Friedhof Bad Klosterlausnitz die jährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabmale. Diese erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Wir fordern hiermit alle Grabnutzungsberechtigten auf, ihre Grabsteine vorher selbst einer Kontrolle zu unterziehen und die Mängel durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen. Weiterhin weisen wir auch auf die Unterhaltungspflicht der Gruften als bauliche Anlage gem. § 22 der geltenden Friedhofssatzung durch die Grabnutzer hin.
Wir bitten in diesem Zusammenhang besonders die oft noch vorhandenen alten Sandsteinplatten regelmäßig zu kontrollieren und ggf. auszutauschen, da diese häufig eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr innerhalb und außerhalb der Grabstelle darstellen.
Bei Unfallgefahr einzelner Grabmale werden diese gekennzeichnet, abgesperrt und ggf. sofort umgelegt. Wir bitten die Grabnutzer weiterhin um Beachtung der Festlegungen in der Friedhofssatzung zur Herrichtung und Pflege der Grabstätten, besonders bezüglich der Bepflanzung. Diese darf andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
Grabnutzungsberechtigte, deren Anschrift sich geändert hat, bitten wir, sich bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz (Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz, Tel.: 036601/57151) zu melden.
In einer ordentlichen Mitgliederversammlung am 29. April 2025 hat der Förderverein der Grundschule „Hermann Sachse“ in Bad Klosterlausnitz einen Wechsel im Vorstand vollzogen.
Nach mehreren Jahren engagierter Arbeit verabschiedete sich der bisherige Vorsitzende Stephan Hilmer und übergab die Leitung an Frau Nathalie Fiedler, die künftig die Geschicke des Vereins lenken wird. Der Förderverein bedankt sich herzlich bei Herrn Hilmer für sein großes Engagement und seine wertvolle Unterstützung in den vergangenen Jahren.
Die neue Vorsitzende Frau Fiedler freut sich auf die kommenden Aufgaben und möchte gemeinsam mit den Vereinsmitgliedern weiterhin die Schule bei vielfältigen Vorhaben unterstützen. Ziel ist es, die Lernumgebung für die Kinder noch angenehmer und abwechslungsreicher zu gestalten.
Der Förderverein lädt alle Eltern, Lehrkräfte, ErzieherInnen und Freunde der Schule herzlich ein, sich aktiv einzubringen und die Arbeit des Vereins weiterhin zu fördern. Gemeinsam kann man viel bewegen und den Kindern eine schöne Schulzeit ermöglichen.
Liebe Bad Klosterlausnitzer Bürgerinnen und Bürger,
seit einigen Wochen sind Vertreter der Deutschen Telekom in Bad Klosterlausnitz unterwegs, um Verträge für Glasfaseranschlüsse zu verkaufen. Vielleicht haben die Mitarbeiter auch schon bei Ihnen geklingelt.
Rückblick:
Für die 3 Gemeinden Bad Klosterlausnitz, Schöngleina und Serba erfolgt in den Jahren 2025 und 2026 der Breitbandausbau (Glasfaser) durch die Glasfaser Plus GmbH, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom. Hierzu erhielten Sie auch ein Informationsschreiben der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.
Aktueller Stand:
Die Planungen für den Ausbau in Bad Klosterlausnitz laufen. Es gab auch bereits eine Informationsveranstaltung der Deutschen Telekom auf dem Holzlandsaal. Mitarbeiter der Deutschen Telekom besuchen und beraten Sie inzwischen, sofern gewünscht, auch zu Hause. Mit den Ausbauarbeiten wird noch in diesem Jahr begonnen.
Akquise, Missverständnisse und Richtigstellungen:
Die Gemeinde hat sich dafür eingesetzt, dass in Bad Klosterlausnitz der Glasfaserausbau vorangetrieben wird. Insofern unterstützen wir natürlich den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekom. Jedoch erreichen uns in letzter Zeit einige negative Nachrichten von den Bürgerinnen und Bürgern. Einige Mitarbeiter der Telekom würden die Bürgerinnen und Bürger unter Druck setzen und sie würden auch mit unwahren Fakten auftreten.
Die Gemeinde missbilligt jegliche Form von „Unterdrucksetzung“ und „Unwahrheiten“ bei der Akquise. Wir haben uns beim verantwortlichen Gebietsleiter der Deutschen Telekom bereits massiv beschwert und es wurde eine intensive Nachschulung der Mitarbeiter eingefordert.
Hier ein paar Auszüge zur Richtigstellung:
Die Aufzählung ist nicht abschließend, bezieht sich aber auf die Punkte, die in den letzten Tagen aus den Gesprächen an den Bürgermeister herangetragen wurden.
Fazit: Der Breitbandausbau (Glasfaser) ist ein guter Schritt in die Zukunft. Schnelles Internet bei hohen Datenmengen ist im Geschäftlichen wie im Privaten von immer größerer Bedeutung (z.B. Homeoffice). Prüfen Sie vor Vertragsunterzeichnung aber für sich selbst, wie wichtig oder notwendig ein Umstieg für Sie ist!
Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von männlichen und weiblichen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
Zur Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr stehen im kommenden Jahr die Daten der Betroffenen an, die im Jahre 2026 volljährig werden.
Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Widersprüche gegen die Auskunftserteilung können bis zum 29. Dezember 2024 formlos schriftlich beim Einwohnermeldeamt Bad Klosterlausnitz, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz eingereicht werden. Entsprechende Vordrucke sind dort ebenfalls erhältlich oder können im hier abgerufen werden.
Mit Blick auf die anstehende Winterzeit möchten wir Sie höflich an Ihre Verantwortung hinsichtlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes erinnern. Gemäß der
Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Bad Klosterlausnitz
sind alle Anwohner dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu säubern und bei winterlichen Bedingungen für sichere Wege zu sorgen. Dies umfasst die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen und zur Schnee- und Eisbeseitigung.
Näheres hierzu finden Sie in der o. g. Satzung. Bitte beachten Sie, dass die Erfüllung dieser Aufgaben zur Sicherheit in unserer Gemeinde beiträgt und rechtlich verbindlich ist. Wir danken für Ihre Mithilfe.