Bundesweiter Warntag

Auch in diesem Jahr wird wieder der bundesweite Warntag durchgeführt. Am 11. September 2025 werden dazu pünktlich um 11 Uhr alle vorhandenen und technisch verfügbaren Warnmöglichkeiten ausgelöst.

Ziel des Warntages ist, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall stabiler und effektiver zu machen. Zum anderen soll der Warntag dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Ziel ist das gemeinsame Vermitteln, warum Behörden Warnmeldungen verbreiten, vor welchen Gefahren gewarnt wird, wie die Warnung erfolgt und auf welchen Wegen Warnmeldungen empfangen werden können. Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeigte sich auch durch die aktuellen Entwicklungen in den vergangenen Jahren.

Am 11.09.2025 werden daher um 11:00 Uhr alle an das bundesweite Modulare Warnsystem angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren und alle in den Ländern und Kommunen vorgesehen Warnmittel ausgelöst. Das umfasst u.a. die gängigen Warn-Applikationen wie NINA oder KatWarn, alle Mobiltelefone unter Nutzung von Cell Broadcast und natürlich auch die vorhandenen Sirenenanlagen. Letztere werden entsprechend ihres Ausbauzustandes entweder die Warnsignale „Warnung der Bevölkerung“ (60 Sek. auf- und abschwellendes Sirenensignal) oder „Probealarm“ (12 Sek. aufschwellendes Sirenensignal) wiedergeben. In den Städten Eisenberg und Kahla, welche gegenwärtig noch nicht über Sirenenanlagen verfügen, wird erstmals eine mobile Einrichtung zur Bevölkerungswarnung durch Einheiten des Zivilschutzes erprobt.

Um 11:45:00 Uhr sendet die Nationale Warnzentrale des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Entwarnung für das gesamte Bundesgebiet. Hierbei werden alle Warnmultiplikatoren und -mittel der Ausgangsmeldung angesprochen. In Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung. Parallel hierzu entwarnen die Länder und kommunalen Stellen zeitgleich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warn- und Kommunikationsmittel manuell (z.B. Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines). Überdies werden die Sirenen welche bereits technisch in der Lage sind den Signalton „Entwarnung“ (60 Sek. Dauerton) aussenden.

Weitere allgemeine Informationen sowie einen Fragen- und Antwortenkatalog zum bundesweiten Warntag können auf der Webseite www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag abgerufen werden.

Holzerntemaßnahme zwischen Köppeparkplatz – Birkenlinie – Autobahn

Liebe Waldbesucher, Wanderer und Naturfreunde,

um die Wälder des Holzlandes langfristig zu erhalten, braucht es artenreiche, ungleichaltrige, naturnahe und strukturierte Waldbestände. Mit dieser Durchforstung sollen die Waldfunktionen wie Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion weiter realisiert werden. Der Wald der Zukunft soll hauptsächlich aus den Baumarten der natürlichen Vegetation wie Kiefer, Eiche, Birke, Tanne und Pappel bestehen. Bei der Holzernte setzt das Forstamt Jena-Holzland auf kombinierte Arbeitsverfahren in Verbindung mit moderner Forsttechnik. Gleichzeitig werden Gefahrenbäume in direkter Wegesnähe beseitigt.       
Während der gesamten Holzerntemaßnahme weisen wir ausdrücklich an, dass auf der Einschlagsfläche absolutes Betretungsverbot aufgrund von Lebensgefahr herrscht!    
Abhängig von den Witterungsbedingungen werden die Arbeiten bis etwa Mitte September andauern. Um eventuelle Schäden an Forstwegen durch Forstmaschinen möglichst gering zu halten, wurden Parallelgassen angelegt, um dort das geschlagene Holz für die Holzabfuhr abzulegen. 
Sollten Schäden an den Forstwegen entstehen, werden diese im angemessenen Zeitraum nach Beendigung der Maßnahme wieder behoben.     
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits jetzt bei Ihnen.     
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an den zuständigen Förster Herrn Hubl unter 01723480216 wenden.

Sachbeschädigungen durch Graffiti

500 € Belohnung für Hinweise!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in den vergangenen Wochen kam es in der gesamten Ortslage von Bad Klosterlausnitz zu wiederholten Sachbeschädigungen durch unerlaubte Graffiti und Schmierereien. Zum Teil wurde auch Mobiliar mutwillig zerstört.

Betroffen sind neben Hinweisschildern, Verkehrszeichen, Straßenlaternen, Stromkästen, Parkbänken und Haltestellen insbesondere die Toilettenanlagen im Kurpark, diverse Informations- und Schaukästen, Fahrgastunterstände, private Hauswände und auch unsere Kur- und Gemeindebibliothek. Die Voliere im Kurpark wurde leider ebenfalls Opfer mutwilliger Zerstörung.

Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz verurteilt diese mutwillige Zerstörung öffentlichen Eigentums. Es handelt sich hierbei um strafbare Handlungen gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB). Für Hinweise, die zur Ergreifung des oder der Täter führen, setzt die Gemeinde eine Belohnung in Höhe von 500 € aus.

Schon gewusst? Wird ein z. B. 16-Jähriger beim illegalen Sprayen oder Beschmieren erwischt, kann er bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten werden.

Bedingungen für die Auszahlung:

  • Die Auszahlung erfolgt einmalig.
  • Der Hinweis muss nachweislich zur Identifizierung und Ergreifung der/des Täter(s) geführt haben.
  • Bei mehreren gleichwertigen Hinweisen entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs.
  • Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie im weiteren Verfahren ggf. als Zeugin bzw. Zeuge benannt werden können.

Hinweise bitte an:

Gemeinde Bad Klosterlausnitz

Tel.: 036601 5710 – E-Mail: info@bad-klosterlausnitz.de

oder wenden Sie sich direkt an die Polizeiinspektion Stadtroda (Tel.: 0361 574 356 210)

Ihre Mithilfe zählt – schützen wir gemeinsam unseren schönen Heimatort!

Kevin Steinbrücker

Bürgermeister der Gemeinde Bad Klosterlausnitz

Standfestigkeitsprüfung der Grabmale

In der Zeit vom  04. August 2025 bis 29. August 2025 erfolgt auf dem Friedhof Bad Klosterlausnitz die jährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabmale. Diese erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Wir fordern hiermit alle Grabnutzungsberechtigten auf, ihre Grabsteine vorher selbst einer Kontrolle zu unterziehen und die Mängel durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen. Weiterhin weisen wir auch auf die Unterhaltungspflicht der Gruften als bauliche Anlage gem. § 22 der geltenden Friedhofssatzung durch die Grabnutzer hin.

Wir bitten in diesem Zusammenhang besonders die oft noch vorhandenen alten Sandsteinplatten regelmäßig zu kontrollieren und ggf. auszutauschen, da diese häufig eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr innerhalb und außerhalb der Grabstelle darstellen.

Bei Unfallgefahr einzelner Grabmale werden diese gekennzeichnet, abgesperrt und ggf. sofort umgelegt. Wir bitten die Grabnutzer weiterhin um Beachtung der Festlegungen in der Friedhofssatzung zur Herrichtung und Pflege der Grabstätten, besonders bezüglich der Bepflanzung. Diese darf andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.

Grabnutzungsberechtigte, deren Anschrift sich geändert hat, bitten wir, sich bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz (Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz,   Tel.: 036601/57151) zu melden.

Vorstandswechsel im Förderverein der Grundschule in Bad Klosterlausnitz

In einer ordentlichen Mitgliederversammlung am 29. April 2025 hat der Förderverein der Grundschule „Hermann Sachse“ in Bad Klosterlausnitz einen Wechsel im Vorstand vollzogen.

Nach mehreren Jahren engagierter Arbeit verabschiedete sich der bisherige Vorsitzende Stephan Hilmer und übergab die Leitung an Frau Nathalie Fiedler, die künftig die Geschicke des Vereins lenken wird. Der Förderverein bedankt sich herzlich bei Herrn Hilmer für sein großes Engagement und seine wertvolle Unterstützung in den vergangenen Jahren.  

Bilderläuterung: vorn links:
Lisa Schönfeld, 2. Vorsitzende;
Nathalie Fiedler, 1. Vorsitzende;
hinten links: Elisabeth Naundorf, Schatzmeisterin;
Ivonne Wenzel, Schulleiterin;
Jennifer Winkler, Schriftführerin

Die neue Vorsitzende Frau Fiedler freut sich auf die kommenden Aufgaben und möchte gemeinsam mit den Vereinsmitgliedern weiterhin die Schule bei vielfältigen Vorhaben unterstützen. Ziel ist es, die Lernumgebung für die Kinder noch angenehmer und abwechslungsreicher zu gestalten.

Der Förderverein lädt alle Eltern, Lehrkräfte, ErzieherInnen und Freunde der Schule herzlich ein, sich aktiv einzubringen und die Arbeit des Vereins weiterhin zu fördern. Gemeinsam kann man viel bewegen und den Kindern eine schöne Schulzeit ermöglichen. 



Glasfaserausbau in Bad Klosterlausnitz

Liebe Bad Klosterlausnitzer Bürgerinnen und Bürger,

seit einigen Wochen sind Vertreter der Deutschen Telekom in Bad Klosterlausnitz unterwegs, um Verträge für Glasfaseranschlüsse zu verkaufen. Vielleicht haben die Mitarbeiter auch schon bei Ihnen geklingelt.

Rückblick:

Für die 3 Gemeinden Bad Klosterlausnitz, Schöngleina und Serba erfolgt in den Jahren 2025 und 2026 der Breitbandausbau (Glasfaser) durch die Glasfaser Plus GmbH, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom. Hierzu erhielten Sie auch ein Informationsschreiben der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.

Aktueller Stand:

Die Planungen für den Ausbau in Bad Klosterlausnitz laufen. Es gab auch bereits eine Informationsveranstaltung der Deutschen Telekom auf dem Holzlandsaal. Mitarbeiter der Deutschen Telekom besuchen und beraten Sie inzwischen, sofern gewünscht, auch zu Hause. Mit den Ausbauarbeiten wird noch in diesem Jahr begonnen. 

Akquise, Missverständnisse und Richtigstellungen:

Die Gemeinde hat sich dafür eingesetzt, dass in Bad Klosterlausnitz der Glasfaserausbau vorangetrieben wird. Insofern unterstützen wir natürlich den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekom. Jedoch erreichen uns in letzter Zeit einige negative Nachrichten von den Bürgerinnen und Bürgern. Einige Mitarbeiter der Telekom würden die Bürgerinnen und Bürger unter Druck setzen und sie würden auch mit unwahren Fakten auftreten.

Die Gemeinde missbilligt jegliche Form von „Unterdrucksetzung“ und „Unwahrheiten“ bei der Akquise. Wir haben uns beim verantwortlichen Gebietsleiter der Deutschen Telekom bereits massiv beschwert und es wurde eine intensive Nachschulung der Mitarbeiter eingefordert.

Hier ein paar Auszüge zur Richtigstellung:

  • Die Vertriebsmitarbeiter handeln im Auftrag der Deutschen Telekom (nicht im Auftrag der Gemeinde).
  • Der Hausanschluss wird auf Kosten der Deutschen Telekom durchgeführt (ist also für die Hausbesitzer kostenlos). Einzige Bedingung ist, dass ein Glasfaserpaket (statt bisher DSL-Paket) gebucht wird. Dies führt zu höheren monatlichen Kosten.
  • Der Anschluss kann aktuell nur bei der Deutschen Telekom gebucht werden. Zu internen Verhandlungen zwischen der Deutschen Telekom und anderen Anbietern/Providern hat die Gemeinde keine Kenntnis.
  • Im Falle eines Vertragsschlusses übernimmt der Vertragspartner in der Regel die Kündigung beim bisherigen Anbieter.
  • Wer keinen Glasfaseranschluss beauftragt, wird auch weiterhin über den bestehenden Anschluss (Kupferkabel für DSL) mit Internet und Telefon versorgt bleiben.
  • Der bisherige Anschluss (Kupferkabel für DSL) verbleibt auch beim Einbau des Glasfaserkabels im Haus (kann also parallel oder künftig weiterverwendet werden).
  • Bei Mietobjekten oder Mehrfamilienhäusern ist vorab eine Genehmigung durch den Eigentümer oder die Hausverwaltung einzuholen (dies machen nicht die Vertreter).
  • Der Umstieg auf Glasfaser kann auch später oder erst in ein paar Jahren erfolgen (dann werden allerdings zusätzliche Kosten für den Anschluss erhoben).

Die Aufzählung ist nicht abschließend, bezieht sich aber auf die Punkte, die in den letzten Tagen aus den Gesprächen an den Bürgermeister herangetragen wurden.

Fazit: Der Breitbandausbau (Glasfaser) ist ein guter Schritt in die Zukunft. Schnelles Internet bei hohen Datenmengen ist im Geschäftlichen wie im Privaten von immer größerer Bedeutung (z.B. Homeoffice). Prüfen Sie vor Vertragsunterzeichnung aber für sich selbst, wie wichtig oder notwendig ein Umstieg für Sie ist!

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von männlichen und weiblichen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift. 

Zur Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr stehen im kommenden Jahr die Daten der Betroffenen an, die im Jahre 2026 volljährig werden. 

Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. 

Widersprüche gegen die Auskunftserteilung können bis zum 29. Dezember 2024 formlos schriftlich beim Einwohnermeldeamt Bad Klosterlausnitz, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz eingereicht werden. Entsprechende Vordrucke sind dort ebenfalls erhältlich oder können im hier abgerufen werden.

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